Nutzungsbedingungen

Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die der Käufer bei Biotat Ltd (handelnd unter dem Namen Biotat) aufgibt, und regeln alle Bedingungen für die Lieferung von Waren durch den Verkäufer an den Käufer. Mit der Unterzeichnung dieser Bedingungen oder der Aufgabe einer Bestellung erkennt der Käufer diese an und erklärt sich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein.


DER KÄUFER WIRD AUSDRÜCKLICH AUF DEN HAFTUNGSHINWEIS AM ENDE DIESER BEDINGUNGEN HINGEWEIST.

1 - Definitionen und Interpretation


1.1 In diesen Bedingungen:

  • „Käufer“ bezeichnet die Person, an die der Verkäufer gemäß einem Vertrag Waren zu liefern hat;
  • „Bedingungen“ bezeichnet die in diesem Dokument festgelegten Verkaufsbedingungen;
  • „Vertrag“ bezeichnet einen Vertrag über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Käufer, der diese Bedingungen einschließt;
  • „Ware“ bezeichnet die Waren, die der Verkäufer dem Käufer gemäß der Auftragsbestätigung zu liefern hat;
  • „Bestellung“ bezeichnet jede vom Käufer beim Verkäufer aufgegebene Bestellung zum Kauf von Waren;
  • „Auftragsbestätigung“ bedeutet eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers an den Käufer (auch per E-Mail), dass der Verkäufer den Auftrag annimmt, sobald er diesen erhalten hat.
  • „Angebot“ bezeichnet eine vom Verkäufer abgegebene Kostenschätzung für die Lieferung der Ware;
  • „Verkäufer“ bezeichnet Biotat Ltd, ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen (Registernummer); und
  • „MwSt.“ bedeutet Mehrwertsteuer zu dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung geltenden Satz, erhoben gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes von 1994.

1.2 In diesen Bedingungen:

  • 1.2.1 Überschriften dienen lediglich der Identifizierung und Indexierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen;
  • 1.2.2 Wörter, die die Bedeutung im Singular haben, umfassen auch die Bedeutung im Plural und umgekehrt;
  • 1.2.3 Bezugnahmen auf „eine Person“ umfassen natürliche Personen, juristische Personen oder nicht rechtsfähige Vereinigungen (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen) sowie deren gesetzliche und persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger; Bezugnahmen auf „eine Partei“ bezeichnen je nach Kontext entweder den Verkäufer oder den Käufer; und „Parteien“ bezeichnen beide;
  • 1.2.4 Das Wort „einschließlich“ ist ohne Einschränkung auszulegen, es sei denn, es widerspricht dem Kontext; „Werktage“ sind alle Tage außer Samstagen, Sonntagen und englischen Feiertagen.

2. ANTRAG

  • 2.1 Diese Bedingungen regeln ausschließlich alle vom Verkäufer oder in dessen Namen abgeschlossenen Verträge über den Verkauf von Waren und sind Bestandteil dieser Verträge. Sie gelten anstelle aller in vom Käufer eingereichten Unterlagen, in der Korrespondenz oder anderweitig enthaltenen oder erwähnten Bedingungen und haben Vorrang vor allen Bedingungen, die sich aus Handelsbrauch, Gepflogenheiten oder bisherigen Geschäftsbeziehungen ergeben.
  • 2.2 Die Annahme der Ware durch den Käufer gilt als uneingeschränkte Annahme dieser Bedingungen.
  • 2.3 Eine Änderung dieser Bedingungen ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem Geschäftsführer oder einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet ist.


3 - ANGEBOTE UND ANNAHME

  • 3.1 Ein vom Verkäufer erstelltes Angebot stellt kein verbindliches Angebot dar. Jedes Angebot erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vertrag erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande kommt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ein Angebot jederzeit vor Annahme des Auftrags zurückzuziehen oder zu ändern. Jedes Angebot ist nur 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern es nicht zuvor vom Verkäufer geändert oder zurückgezogen wurde.
  • 3.2 Jede Bestellung oder Annahme eines Angebots für Waren durch den Käufer gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen.
  • 3.3 Die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer erfolgt erst, wenn der Verkäufer dem Käufer eine von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnete Auftragsbestätigung zukommen lässt. Der Verkäufer hat das Recht, die Bestellung bis zum Versand der Ware jederzeit zu stornieren und eine Rückerstattung zu veranlassen.
  • 3.4 Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Angaben in seiner Bestellung vollständig und richtig sind.

4- BESCHREIBUNG

  • 4.1 Menge und Beschreibung der Waren entsprechen den Angaben in der Auftragsbestätigung.
  • 4.2 Zusicherungen bezüglich der Ware sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Geschäftsführer oder einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurden. Der Käufer bestätigt, dass er sich nicht auf Aussagen, Versprechen oder Zusicherungen des Verkäufers oder in dessen Namen verlassen hat, die nicht im Vertrag aufgeführt sind.
  • 4.3 Sämtliche vom Verkäufer herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Beschreibungen, Spezifikationen, Gewichts- und Maßangaben sowie Werbematerialien dienen lediglich der Veranschaulichung der beschriebenen Ware. Sie sind nicht Vertragsbestandteil und stellen keinen Kauf nach Muster dar. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Fehler, Auslassungen oder sonstige Mängel in Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen, die nicht vom Verkäufer erstellt wurden.
  • 4.4 Es obliegt allein dem Käufer, sicherzustellen, dass die Ware für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Der Verkäufer gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Eignung der Ware für einen bestimmten Zweck ab.

5 - PFLICHTEN DES KÄUFERS

  • 5.1 Der Käufer ist verpflichtet:
  • 5.1.1 sicherzustellen, dass alle Anweisungen und Richtlinien des Herstellers der Ware, einschließlich derer zur Lagerung, Verwendung und gegebenenfalls Prüfung der Ware, strikt eingehalten werden;
  • 5.1.2 die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen, um sicherzustellen, dass etwaige Siegel oder Sicherheitsverpackungen während des Transports nicht beschädigt wurden;
  • 5.1.3 bei der Verwendung und Anwendung der Waren stets alle geltenden Gesetze und bewährten Verfahren einzuhalten;
  • 5.1.4 sich davon zu überzeugen, dass die Ware für den Zweck des Käufers geeignet und für die beabsichtigte Verwendung geeignet ist;
  • 5.1.5 alle erforderlichen Einwilligungen von allen Personen einzuholen, denen die Ware zugeteilt oder die Ware weiterverkauft wird, und diese vor der Verwendung auf alle potenziellen Gesundheitsrisiken oder Nebenwirkungen der Verwendung der Ware hinzuweisen; und
  • 5.1.6 Bei Bedenken hinsichtlich der Ware, ihrer Verwendung, Lagerung und/oder ihrer Zusammensetzung kann das Unternehmen entsprechende Nachforschungen beim Hersteller der Ware anstellen. Das Unternehmen kann dem Käufer auf Anfrage die Kontaktdaten des Herstellers zu diesem Zweck zur Verfügung stellen.
  • 5.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Unternehmen von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten und Forderungen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einem Verstoß des Käufers gegen diese Ziffer 5 ergeben.

6 -PREIS

  • 6.1 Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes angegeben hat, gilt für die Ware der Preis, der in der zum Versandzeitpunkt gültigen, veröffentlichten Preisliste des Verkäufers aufgeführt ist. Im Falle eines technischen Fehlers, der den auf der Website angegebenen Preis betrifft, wird der Käufer benachrichtigt, um eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung zur Deckung der Differenz zu veranlassen.
  • 6.2 Der Verkäufer kann jederzeit vor der Lieferung der Ware: (a) einen etwaigen Rabatt auf seine Normalpreise zurückziehen; und/oder (b) die Preise anpassen, um der Inflation, Kostensteigerungen einschließlich der Kosten für Waren, Materialien, Transport, Arbeit oder Gemeinkosten sowie der Erhöhung oder Einführung von Steuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben Rechnung zu tragen.
  • 6.3 Sofern nicht anders angegeben, werden die Mehrwertsteuer und alle anderen vom Käufer zu zahlenden Steuern oder Abgaben sowie alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Verpackung, Verladung, Entladung, Transport und Versicherung dem Preis hinzugerechnet.

7 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • 7.1 Die Zahlung des Preises für die Ware erfolgt im Voraus und vor Lieferung der Ware, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • 7.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erhalten, wenn der Verkäufer die Gelder vollständig erhalten hat.
  • 7.3 Der Käufer ist verpflichtet, alle vertraglich geschuldeten Zahlungen vollständig und ohne Abzug, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Minderung oder auf sonstige Weise, zu leisten, es sei denn, der Käufer verfügt über eine rechtskräftige gerichtliche Anordnung, die den Verkäufer zur Zahlung eines Betrags in Höhe des Abzugs an den Käufer verpflichtet.
  • 7.4 Der Verkäufer ist berechtigt, einen ihm vom Käufer geschuldeten Betrag mit einem dem Käufer vom Verkäufer aus einem Vertrag geschuldeten Betrag zu verrechnen.
  • 7.5 Alle dem Verkäufer gemäß einem Vertrag zustehenden Zahlungen werden ungeachtet etwaiger anderer Bestimmungen mit dessen Beendigung sofort fällig.
  • 7.6 Sollte der Käufer einen dem Verkäufer gemäß Vertrag geschuldeten Betrag nicht zahlen, behält sich der Verkäufer das Recht vor: (a) die Lieferung der Ware an den Käufer auszusetzen; und/oder (b) Zinsen in Höhe von fünf Prozent (5 %) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank von England zu verlangen, die ab dem Fälligkeitstag bis zum Eingang des vollen Betrags (einschließlich etwaiger aufgelaufener Zinsen) beim Verkäufer täglich anfallen, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil geschieht.
  • 7.7 Jede dem Käufer gewährte Kreditverlängerung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
  • 7.8 Verschlechtert sich nach Ansicht des Verkäufers die Kreditwürdigkeit des Käufers vor der Lieferung der Ware, kann der Verkäufer die vollständige oder teilweise Zahlung des Preises vor der Lieferung oder die Stellung einer für den Verkäufer akzeptablen Sicherheit für die Zahlung durch den Käufer verlangen.

8 -LIEFERUNG

  • 8.1 Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder anderweitig genannten Liefer- oder Versandtermine sind nur Richtwerte und haben keine vertragliche Bedeutung. Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht für die Nichteinhaltung eines oder mehrerer Liefertermine. Die Lieferzeit ist nicht Vertragsbestandteil und wird auch durch Mitteilungen nicht dazu gemacht. Sofern keine Liefertermine angegeben sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.
  • 8.2 Die Lieferung erfolgt an die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferadresse, sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • 8.3 Der Käufer stellt am Lieferort auf eigene Kosten geeignete Ausrüstung und Arbeitskräfte zum Entladen der Ware bereit. Der Käufer ist allein für das Entladen der Ware am Lieferort verantwortlich. Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglichen Verlusten, Haftungsansprüchen und Kosten frei, die dem Verkäufer oder seinen Subunternehmern dadurch entstehen, dass diese den Käufer beim Entladen oder der sonstigen Entfernung der Ware vom Lieferort unterstützen.
  • 8.4 Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet der Verkäufer nicht für die Nichteinhaltung eines bestimmten Liefertermins und berechtigt den Käufer nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verzögerung beträgt mehr als 60 Tage.
  • 8.5 Verweigert der Käufer aus irgendeinem Grund die Abnahme der Ware, wenn diese zur Lieferung bereitsteht, oder unterlässt er die für die Lieferung der Ware erforderlichen Maßnahmen, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, über die Ware nach eigenem Ermessen zu verfügen und vom Käufer alle Verluste oder zusätzlichen Kosten, die ihm aufgrund dieser Verweigerung oder Unterlassung entstanden sind (einschließlich Lagerkosten ab dem Fälligkeitstermin der Lieferung), zurückzufordern.
  • 8.6 Die vom Verkäufer bei Versand aus den Geschäftsräumen des Verkäufers erfasste Menge einer Warensendung gilt als endgültiger Beweis für die vom Käufer bei Lieferung erhaltene Menge, es sei denn, der Käufer kann einen endgültigen Beweis für das Gegenteil erbringen.
  • 8.7 Der Verkäufer kann die Ware in einer oder mehreren Teillieferungen liefern. Jede Teillieferung wird separat in Rechnung gestellt und gemäß den Vertragsbestimmungen bezahlt. Jede Teillieferung gilt als separater Vertrag. Die Stornierung oder Kündigung eines Vertrags über eine Teillieferung berechtigt den Käufer nicht zur Stornierung oder Kündigung anderer Verträge oder Teillieferungen.
  • 8.8 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt und in jedem Fall vor jeglicher Bearbeitung, Verwendung, Änderung, Behandlung oder sonstigen Veränderung zu prüfen und zu testen. Kommt der Käufer dieser Prüfung und dem Test gemäß Ziffer 8.8 nicht nach, haftet der Verkäufer ungeachtet etwaiger anderer Bestimmungen dieser Bedingungen nicht für etwaige Mängel der Ware.


9 - Rücksendungen und fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen

  • 9.1 Bestellungen können nur nach alleinigem Ermessen des Verkäufers storniert und/oder Waren nur nach dessen Ermessen zurückgegeben werden. Wird ein solcher Antrag vom Verkäufer akzeptiert, werden dem Käufer 90 % des ursprünglichen Rechnungsbetrags gutgeschrieben, sofern der Kaufpreis bereits bezahlt wurde. Ist die Zahlung noch nicht erfolgt, haftet der Käufer lediglich für 10 % des Kaufpreises.
  • 9.2 Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Waren (einschließlich Tätowierfarben) nicht zurückgegeben oder erstattet werden können.
  • 9.3 Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht für:
  • 9.3.1 Nichtlieferung, es sei denn, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer innerhalb von drei Tagen nach Rechnungsdatum über einen Mangel;
  • 9.3.2 Fehlmengen in der gelieferten Menge, es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware einen Mangel mit; und
  • 9.3.3 Beschädigung oder Verlust der Ware oder eines Teils davon während des Transports (wenn die Ware mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder mit einem vom Verkäufer beauftragten Spediteur befördert wird), es sei denn, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder dem voraussichtlichen Liefertermin über einen Anspruch. Im Falle eines berechtigten Anspruchs des Käufers gemäß dieser Ziffer 9.3 besteht das einzige Rechtsmittel des Käufers und die einzige Verpflichtung des Verkäufers darin, etwaige Fehlmengen oder Nichtlieferungen zu beheben.

10 - RISIKO UND TITEL

  • 10.1 Die Gefahr für die Ware geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Vom Zeitpunkt der Lieferung bis zum Eigentumsübergang an den Käufer gemäß Ziffer 10.1 ist der Käufer verpflichtet, die Ware zum vollen Wert gegen alle Risiken zu versichern.
  • 10.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs geht das Eigentum an der Ware erst dann auf den Käufer über, wenn einer der folgenden Zeitpunkte eintritt: (a) Lieferung; und (b) der Verkäufer den vollständigen Betrag (in Form von gutgeschriebenen Geldern) erhalten hat: (i) den vereinbarten Preis für die Ware (zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen); und (ii) alle anderen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer im Rahmen eines Vertrags schuldet.
  • 10.3 Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer ist der Käufer treuhänderisch im Besitz der Ware und hat folgende Pflichten:
  • 10.3.1 den Besitz der Ware nicht aufgeben (außer in Übereinstimmung mit Ziffer 10.6);
  • 10.3.2 die Ware frei von jeglichen Belastungen, Pfandrechten oder sonstigen Rechten Dritter zu halten und die Ware (kostenlos für den Verkäufer) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder Dritter so zu lagern, dass sie jederzeit leicht als Eigentum des Verkäufers erkennbar bleibt;
  • 10.3.3 die Kennzeichnung oder Verpackung der Ware nicht zu zerstören, zu verunstalten oder zu verdecken;
  • 10.3.4 die Ware in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten;
  • 10.3.5 dem Verkäufer solche Informationen über die Ware zu erteilen, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit verlangt; und
  • 10.3.6 den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, sobald einer der in Ziffer 13.2 genannten Kündigungsgründe eintritt.
  • 10.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ware, an der er das Eigentum behalten hat, zurückzunehmen und weiterzuverkaufen. Die Zustimmung des Verkäufers zum Besitz der Ware durch den Käufer sowie jegliche Rechte des Käufers an der Ware erlöschen in jedem Fall mit Eintritt eines der in Ziffer 13.2 genannten Ereignisse.
  • 10.5 Der Käufer räumt dem Verkäufer, seinen Beauftragten und Mitarbeitern ein unwiderrufliches Recht und eine Lizenz ein, die Geschäftsräume des Käufers während der üblichen Geschäftszeiten mit oder ohne Fahrzeuge zu betreten, um die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu besichtigen und/oder in Besitz zu nehmen. Dieses Recht und diese Lizenz bleiben auch nach Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund bestehen und lassen die dem Verkäufer aus dem Vertrag oder anderweitig zustehenden Rechte unberührt.
  • 10.6 Solange sich die Ware beim Käufer befindet, darf dieser sie mit Zustimmung des Verkäufers (jedoch nicht andernfalls) im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs veräußern oder neue Produkte, die mit der Ware hergestellt wurden, bevor das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergegangen ist, vorausgesetzt:
  • 10.6.1 Im Verhältnis zwischen dem Käufer und seinem Kunden verkauft der Käufer die Ware als Hauptverkäufer und ist nicht befugt, den Verkäufer gegenüber dem Unterkäufer, dem Kunden oder einer anderen Person zu einer vertraglichen Beziehung oder Haftung zu verpflichten;
  • 10.6.2 Im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer verkauft der Käufer die Ware in treuhänderischer Eigenschaft als Vertreter des Verkäufers;
  • 10.6.3 Der Käufer verwahrt denjenigen Teil des Verkaufserlöses, der dem vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Betrag entspricht, treuhänderisch für den Verkäufer und vermischt diesen Erlös nicht mit anderen Geldern oder zahlt ihn auf ein überzogenes Bankkonto ein; und
  • 10.6.4 Ungeachtet einer etwaig vereinbarten Zahlungsfrist für den Kaufpreis der Ware ist der Käufer verpflichtet, den Verkaufserlös unverzüglich nach Erhalt an den Verkäufer zu zahlen.
  • 10.7 Ungeachtet der Bestimmungen dieser Ziffer 10.1 kann der Verkäufer: (a) im Falle der Nichtzahlung durch den Käufer bis zum Fälligkeitstermin eine Klage gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises erheben, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Käufer übergegangen ist; und (b) durch Mitteilung an den Käufer jederzeit nach Lieferung das Eigentum an den Waren mit Wirkung ab dem Datum der Mitteilung auf den Käufer übertragen.
  • 10.8 Bei Beendigung eines Vertrags aus irgendeinem Grund bleiben die in dieser Ziffer 10.1 enthaltenen Rechte des Verkäufers weiterhin gültig.

11 - GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  • 11.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung von zufriedenstellender Qualität ist. Das Unternehmen übernimmt jedoch keine Haftung für eine Verwendung oder Lagerung der Ware durch den Käufer, die nicht in Übereinstimmung mit seinen Anweisungen erfolgt.
  • 11.2 Möchte der Käufer einen Gewährleistungsanspruch gemäß Ziffer 11.1 geltend machen, hat er den Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware (bzw. im Falle eines Sachmangels innerhalb von 30 Tagen nach dessen Entdeckung) schriftlich zu benachrichtigen. Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs gemäß Ziffer 11.1 hat der Käufer die mangelhafte Ware gegebenenfalls auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzusenden, damit dieser sie prüfen und untersuchen kann. Wird die Haftung gemäß Ziffer 11.1 vom Verkäufer anerkannt, besteht das einzige Recht des Käufers und die einzige Verpflichtung des Verkäufers nach dessen Wahl darin, die beschädigte oder mangelhafte Ware zu ersetzen oder zu reparieren oder den Kaufpreis zu erstatten.
  • 11.3 Der Verkäufer wird dem Käufer, soweit es ihm möglich ist, den Nutzen aus etwaigen Garantien oder Gewährleistungen, die der Hersteller der Ware dem Verkäufer gewährt, weitergeben.
  • 11.4 Der Verkäufer haftet nicht für einen Verstoß gegen die Gewährleistung gemäß Ziffer 11.1, wenn der Käufer die Ware nach einer solchen Mitteilung weiter verwendet oder die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers verändert oder repariert.
  • 11.5 Sämtliche Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen, die sich aus Gesetzen, dem Gewohnheitsrecht oder anderweitig in Bezug auf die Ware ergeben (mit Ausnahme der in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen), sind im gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.
  • 11.6 Vorbehaltlich der Bedingungen 11.7 und 11.8 ist die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer gemäß diesen Bedingungen in keinem Fall höher als der Wert der Bestellung, auf die sich die Haftung bezieht.
  • 11.7 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers aus oder beschränkt sie: (a) für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden; (b) für Betrug oder arglistige Täuschung; (c) für die Verletzung der stillschweigenden Bestimmung in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979; oder (d) für Angelegenheiten, bei denen es für den Verkäufer rechtswidrig wäre, seine Haftung auszuschließen oder zu versuchen, sie auszuschließen.
  • 11.8 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für: (a) indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden jeglicher Art; (b) entgangenen Gewinn; (c) entgangenen erwarteten Gewinn; (d) Verlust des Firmenwerts; (e) Geschäftsverluste oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten; (f) Umsatzeinbußen; (g) Rufschädigung; oder (h) Zeitverluste des Managements.
  • 11.9 Die in dieser Ziffer 11 enthaltenen Ausschlüsse und Beschränkungen schließen die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, aus und beschränken sie, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder aus sonstigen Gründen.

12 - Höhere Gewalt

Wird der Verkäufer durch ein Ereignis, das außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegt, an der Lieferung der Ware gemäß diesen Bedingungen gehindert, behindert oder verzögert, einschließlich Terroranschlägen, Aufständen, Unruhen, inneren Unruhen und militärischen Aktionen, der Ausübung von Notstandsmaßnahmen durch lokale, regionale oder nationale Regierungsbehörden, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürmen und anderen Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, Streiks und Aussperrungen, Blockaden oder Embargos oder dem Ausfall oder der Verzögerung der Lieferung von Strom, Treibstoff, Transportmitteln, Ausrüstung, Telekommunikationssystemen, Internet oder anderen Waren und/oder Dienstleistungen (einschließlich Materialien Dritter), kann der Verkäufer nach seiner Wahl: (a) die Lieferungen aussetzen, solange die Umstände andauern; (b) falls der Verkäufer nicht über ausreichende Lagerbestände verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, die verfügbaren Bestände nach eigenem Ermessen unter seinen Kunden aufteilen; oder (c) jeden betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wobei der Verkäufer nicht für Verluste oder Schäden haftet, die dem Käufer dadurch entstehen.


13 - BEENDIGUNG

  • 13.1 Bei oder nach Eintritt eines der in Ziffer 13.2 genannten Ereignisse kann der Verkäufer: (a) die im Transport befindliche Ware stoppen; (b) weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen; (c) seine Rechte gemäß Ziffer 10.1 ausüben; und/oder (d) jeden Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen.
  • 13.2 Die Ereignisse sind:
  • 13.2.2 wenn der Käufer gegen eine Verpflichtung aus einem Vertrag mit dem Verkäufer verstößt; oder
  • 13.2.3 Der Käufer trifft eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder schließt einen Vergleich mit ihnen ab, wird Gegenstand eines freiwilligen Vergleichs, eines Sanierungsplans, einer Zwangsverwaltung, einer Verwaltung, einer Liquidation, eines Konkurses oder einer Auflösung, ist nicht in der Lage, seine Schulden zu begleichen oder wird auf andere Weise zahlungsunfähig oder erleidet oder ist Gegenstand einer Pfändung, Vollstreckung, eines Insolvenz- oder Konkursereignisses oder eines ähnlichen Verfahrens oder Ereignisses, sei es im Vereinigten Königreich oder anderswo.
  • 13.3 Bei Beendigung eines Vertrags gemäß Ziffer 12 oder Ziffer 13.1 werden alle Schulden des Käufers gegenüber dem Verkäufer sofort fällig und zahlbar, und der Verkäufer ist von jeder weiteren Verpflichtung zur Lieferung von Waren an den Käufer gemäß diesem Vertrag befreit.

14 - HINWEISE

  • 14.1 Mitteilungen im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und entweder persönlich übergeben, per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax an die andere Vertragspartei an deren zuletzt bekannte Adresse oder Faxnummer gesendet werden.
  • 14.2 Mangels Nachweises über einen früheren Empfang gilt eine Mitteilung als zugestellt: (a) bei persönlicher Übergabe, wenn sie an der in Ziffer 14.1 genannten Adresse hinterlegt wird; (b) bei Versand per Einschreiben mit Rückschein, zwei Werktage nach Aufgabe zur Post (der Tag der Aufgabe wird nicht mitgerechnet); oder (c) bei Versand per Fax an einem Werktag vor 17:00 Uhr zum Zeitpunkt der Übermittlung und andernfalls am nächsten Werktag.

ALLGEMEIN

  • 15.1 Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, stellt ein Vertrag (und alle darin genannten Dokumente) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich seines Gegenstands dar und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Mitteilungen, Verhandlungen und Vereinbarungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Partei hat sich auf eine Garantie oder Zusicherung verlassen, außer auf die im Vertrag ausdrücklich genannten.
  • 15.2 Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder abtreten noch übertragen oder vorgeben, sie abtreten oder übertragen zu wollen. Der Verkäufer kann den Vertrag oder Teile davon an Dritte abtreten.
  • 15.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages (oder ein Teil davon) von einem zuständigen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Wäre eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung dieses Vertrages gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt die Bestimmung mit denjenigen Änderungen, die erforderlich sind, um der wirtschaftlichen Absicht der Parteien Geltung zu verschaffen.
  • 15.4 Es ist nicht beabsichtigt, einer Person in einem Vertrag ein Recht zur Durchsetzung einer Vertragsbedingung zu verleihen, das diese Person ohne das Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 nicht hätte.
  • 15.5 Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs durch den Verkäufer stellt keinen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder diesen Rechtsbehelf oder auf andere Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe dar. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines vertraglich vorgesehenen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs schließt die weitere Ausübung dieses Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsbehelfs oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer anderen Befugnis oder eines anderen Rechtsbehelfs nicht aus.
  • 15.6 Die Rechte und Rechtsbehelfe des Verkäufers aus einem Vertrag lassen die übrigen Rechte und Rechtsbehelfe des Verkäufers, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Vertrag ergeben oder nicht, unberührt.
  • 15.7 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales und ist nach diesem auszulegen; die Gerichte von England und Wales sind ausschließlich zuständig für die Verhandlung und Entscheidung von Klagen, Verfahren oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten sowie für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.